Datenschutzpolitik
Gesetzliche Grundlagen
Zur Aufgabenerfüllung ist es unumgänglich, dass Personendaten von Mitgliedern, Versicherten und Mitarbeitenden gespeichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergegeben werden. Die gesetzlichen Bestimmungen werden strikte eingehalten. In verschiedenen Bereichen werden besonders schützenswerte Gesundheitsdaten bearbeitet. Angesichts der Sensibilität dieser Daten und der daraus gewonnenen Informationen werden die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenversicherer eingehalten.
Personendaten und Datensammlungen
Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person. Datensammlungen sind Bestände von Personendaten, die so aufgebaut sind, dass die Daten nach den betroffenen Personen erschliessbar sind.
Daten von Mitgliedern
Als Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer ist der RVK im Besitz von betriebswirtschaftlichen Daten seiner Mitglieder, die Auskunft über die Risikofähigkeit des einzelnen Mitgliedes geben. Deshalb sind diese Daten schützenswert. Der RVK anonymisiert statistische Auswertungen, so dass keine Rückschlüsse möglich sind.
Datenschutzsystem
Zum Schutz der Daten vor missbräuchlicher Bearbeitung erfüllt das Datenschutzsystem die Anforderungen nach GoodPriv@cy. Dies soll gewährleisten, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und das Datenschutzsystem kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Alle Mitarbeitenden des RVK werden geschult und weitergebildet.
Verhältnismässigkeit
Grundlage für die Verarbeitung von Daten ist die Verhältnismässigkeit, was bedeutet, dass nur Daten gespeichert und bearbeitet werden, die für den RVK tatsächlich notwendig sind.
Aus dieser Datenschutzpolitik ergeben sich die RVK-Leitsätze zu Datenschutz und Datensicherheit
Die Erreichbarkeit der Ziele des RVK hängt unmittelbar von richtigen Daten und den daraus entwickelten Informationen sowie einer zuverlässigen IT-Infrastruktur, welche die Verfügbarkeit garantiert, ab.
- Beim RVK werden nur Daten verarbeitet, die richtig und erforderlich sind.
- Vertrauliche und besonders schützenswerte Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.
- Die Mitarbeitenden kennen den Wert und die Bedeutung der Daten und Informationen.
- Die Mitarbeitenden kennen die gesetzlichen Bestimmungen und die internen Richtlinien. Sie handeln danach.
- Berechtigte Mitarbeitende können jederzeit auf die benötigten Daten zugreifen.
- Alle Mitarbeitende gehen verantwortungsvoll mit Daten, Informationen und der IT-Infrastruktur um.
- Jeder Mitarbeitende ist in seiner Funktion für die Schaffung der notwendigen und angemessenen Rahmenbedingungen für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortlich.
- Alle Daten werden ordnungsgemäss gesichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, oder wenn sie nicht mehr benötigt werden, vorschriftsmässig vernichtet.