RVK-KOMPAKT
EFAS – Umsetzung, Herausforderungen und Auswirkungen
31.03.2026
online
Die digitale Veranstaltungsreihe nimmt Themen aus strategischer und operativer Perspektive unter die Lupe und bietet einen praxisnahen Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern des RVK - interaktiv, vermittelnd und fokussiert.
Dienstag, 31. März 2026 | 15.30 – 17.00 Uhr | online
Die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) tritt 2028 in Kraft und verändert zentrale Mechanismen im Schweizer Gesundheitswesen. Für die Finanzierer – Krankenversicherer wie Kantone – entstehen dadurch neue Anforderungen in Bezug auf Finanz- und Datenflüsse, Rollenverteilung und Prozessgestaltung.
Das Webinar vermittelt einen strukturierten Überblick über den Stand der Arbeiten, ordnet die geplanten regulatorischen Vorgaben ein und zeigt auf, welche operativen und systemtechnischen Anpassungen die Krankenversicherer vorbereiten müssen.
Behandelt werden insbesondere:
Referenten (u.a.):
Die Veranstaltungsreihe richtet sich exklusiv an Verantwortliche und Mitarbeitende der RVK-Mitgliederkassen, insbesondere aus den Bereichen Management, Recht, Finanzen, Datenschutz sowie Informatik.
Steigender Prämiendruck, der technologische Wandel sowie die wachsende Regulierungsdichte stehen im Zentrum der Herausforderungen, mit denen sich die Krankenversicherer konfrontiert sehen. Gleichzeitig fördert der Wettbewerb unter den Versicherern einen verstärkten Fokus auf Kostenkontrolle und Effizienzsteigerung. Diese Entwicklungen zwingen die kleinen und mittleren Krankenversicherer proaktiv ihre Marktposition zu stärken, um langfristig erfolgreich zu bleiben.
Mit der Veranstaltungsreihe RVK-KOMAPKT werden aktuelle und wichtige Themen aus den Bereichen Regulation, Finanzen, Datenschutz und IT-Sicherheit in den Mittelpunkt gestellt und mit Fachleuten aus der Praxis diskutiert. Durch den aktiv geförderten Wissensaustausch wird auch der Netzwerkgedanke gelebt.
Vergangene Anlässe
Die Krankenversicherer unterliegen bei der Bearbeitung von Daten ihrer Versicherten strengen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere wenn sie Daten aufbewahren, archivieren und gegebenenfalls löschen, werden die Fristen und Methoden durch Gesetze und Vorschriften bestimmt. Um das Datenschutzgesetz (DSG) korrekt umzusetzen, müssen die Krankenversicherer einige Punkte beachten.
Vergangene Anlässe
Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED für ambulante ärztliche Leistungen wird per 1. Januar 2026 durch die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine neue Tarifstruktur für Pauschalen ersetzt. Diese Umstellung bringt eine Vielzahl von Veränderungen mit sich, sowohl für die Leistungserbringer wie auch für die Krankenversicherungen.
Vergangene Anlässe
Als Folge der Totalrevision des neuen Datenschutzgesetzes per 1. September 2023, wurde die Verordnung über die Datenschutzzertifizierung (VDSZ) angepasst. Für ein zertifiziertes Datenschutzmanagement-System nach VDSZ:2014 müssen entsprechende Audits bis spätestens Juli 2025 erfolgreich durchgeführt werden, um der neuen Verordnung VDSZ:2023 zu entsprechen.
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Leiter Bildung & Events