
Versicherungen
KTI-Kapitalversicherung
Bei Tod oder Invalidität durch Krankheit
Bei Invalidität den Erwerbsausfall decken, bei Tod die Hinterbliebenen vor einer finanziellen Notlage schützen: Mit der Krankheits-Tod- und Invaliditätsversicherung KTI sorgen Versicherte vor und verbessern den Schutz der gesetzlichen Versicherungen.
Die KTI ist eine Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit. Sie richtet sich an Nichterwerbstätige, Selbstständigerwerbende und Teilzeitbeschäftigte, die über keine oder nur eine teilweise Deckung durch die obligatorische Berufsversicherung (BVG/UVG) verfügen. Vollzeitmitarbeitende können mit der KTI ihre Versicherungsleistungen aus AHV/IV aufbessern.
Angebot erweitern
Mit der KTI erweitern Sie als Krankenversicherer Ihre Produktepalette mit einem fixfertigen Versicherungsangebot – ohne Versicherungsrisiko. Dieses übernimmt die Risikoträgerin GENERALI Personenversicherungen AG. Die Verkaufsunterlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung und schulen Ihre Mitarbeitenden.
Das garantieren wir Ihren Versicherten
- Kapitalleistung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit bis zu 500 000 Franken
- Invaliditätskapital ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
KTI erklärt
Ihre Vorteile
- Fixfertiges Versicherungsprodukt
- Kein Versicherungsrisiko
- Vertragsverhandlungen zwischen dem RVK und Generali
- Marktbeobachtung durch den RVK und Generali
- Verkaufsunterlagen und -Unterstützung
- Schulung Ihrer Mitarbeitenden